Früh starten
Den Führerscheinantrag kannst du schon mit 16 ½ Jahren stellen.
Mit 17 schon selbst am Steuer, mit Mama, Papa oder einer anderen eingetragenen Begleitperson daneben. Die Ausbildung bei uns in Gütersloh ist dieselbe wie bei Klasse B, nur der Start ist früher.


Den Führerscheinantrag kannst du schon mit 16 ½ Jahren stellen.
Die Theorieprüfung geht frühestens drei Monate, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg und namentlich eingetragen.
Mit dem 18. Geburtstag fällt die Begleitpflicht weg. Die Prüfungsbescheinigung tauschst du dann gegen den Kartenführerschein.
Überlegt vorher gemeinsam, wer dich begleiten soll. Die Personen werden bei der Antragstellung eingetragen.
Gleiche Theorie, gleiche Sonderfahrten, gleiche Prüfung. Theorie ist Dienstag und Donnerstag von 19:30 bis 21:00 Uhr.
Nach der bestandenen Prüfung bekommst du eine Prüfungsbescheinigung und darfst mit deiner Begleitperson fahren, in Deutschland und bis zum 18. Geburtstag auch in Österreich.
Tipp auf ein Foto, dann siehst du es groß.
Ja. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen, solange jede die Voraussetzungen erfüllt.
Sie ist Ansprechpartner, kein Fahrlehrer: Sie darf dich beraten, aber nicht ins Steuer greifen. Für sie gilt eine Grenze von 0,5 Promille und kein Einfluss von Drogen.
Ja. Die Probezeit von zwei Jahren beginnt mit der bestandenen Prüfung, nicht erst mit 18. In der Probezeit gilt 0,0 Promille.
Nein. Mit deiner Prüfungsbescheinigung gehst du zur Führerscheinstelle und bekommst den Kartenführerschein, ganz ohne neue Prüfung. Wie du überhaupt startest, steht bei der Online-Anmeldung.