Autoführerschein

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in Gütersloh.

Mit 17 schon selbst am Steuer, mit Mama, Papa oder einer anderen eingetragenen Begleitperson daneben. Die Ausbildung bei uns in Gütersloh ist dieselbe wie bei Klasse B, nur der Start ist früher.

Zwei Kia-Fahrschulwagen von Wahibs Fahrschule mit geöffneten Türen in Gütersloh
Auf einen Blick

Die Regeln für BF17.

Fahrschüler mit Tablet im Fahrschulwagen
Wahibs Fahrschule · Gütersloh
16½ Antrag

Früh starten

Den Führerscheinantrag kannst du schon mit 16 ½ Jahren stellen.

17 Prüfung

Prüfungen vor dem 17.

Die Theorieprüfung geht frühestens drei Monate, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

30 Begleitperson

Wer dich begleiten darf

Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg und namentlich eingetragen.

18 Volljährig

Ab 18 allein

Mit dem 18. Geburtstag fällt die Begleitpflicht weg. Die Prüfungsbescheinigung tauschst du dann gegen den Kartenführerschein.

So läuft es bei uns

Dein Weg zum Führerschein mit 17 in Gütersloh.

Begleitpersonen klären

Überlegt vorher gemeinsam, wer dich begleiten soll. Die Personen werden bei der Antragstellung eingetragen.

Ausbildung wie Klasse B

Gleiche Theorie, gleiche Sonderfahrten, gleiche Prüfung. Theorie ist Dienstag und Donnerstag von 19:30 bis 21:00 Uhr.

Fahren mit Begleitung

Nach der bestandenen Prüfung bekommst du eine Prüfungsbescheinigung und darfst mit deiner Begleitperson fahren, in Deutschland und bis zum 18. Geburtstag auch in Österreich.

Einblicke

So sieht's bei uns in Gütersloh aus.

Tipp auf ein Foto, dann siehst du es groß.

Häufige Fragen

Deine Fragen, unsere Antworten.

Kann ich mehrere Begleitpersonen eintragen?

Ja. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen, solange jede die Voraussetzungen erfüllt.

Was darf die Begleitperson während der Fahrt?

Sie ist Ansprechpartner, kein Fahrlehrer: Sie darf dich beraten, aber nicht ins Steuer greifen. Für sie gilt eine Grenze von 0,5 Promille und kein Einfluss von Drogen.

Gilt für mich die Probezeit?

Ja. Die Probezeit von zwei Jahren beginnt mit der bestandenen Prüfung, nicht erst mit 18. In der Probezeit gilt 0,0 Promille.

Muss ich mit 18 noch einmal eine Prüfung machen?

Nein. Mit deiner Prüfungsbescheinigung gehst du zur Führerscheinstelle und bekommst den Kartenführerschein, ganz ohne neue Prüfung. Wie du überhaupt startest, steht bei der Online-Anmeldung.